Antwortdatum: 19.11.2024
Das Familienrecht sieht vor, dass das Gericht bei Umgangsstreit für eine einvernehmliche Lösung eintritt, um Schädigungen des Kindes zu minimieren. Wenn Eltern sich nicht einigen können, gibt es Beratungsangebote beim Jugendamt oder familienbezogene Beratungsstellen. Das Gericht kann einen Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes) einsetzen oder eine familienpsychologische Begutachtung anordnen. In gravierenden Fällen werden die Umgangsmodalitäten streng geregelt, um Konflikte zu reduzieren. Wichtig ist, elterliche Streitigkeiten nicht vor den Kindern auszutragen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, damit das Kind keine seelischen Schäden erleidet.