Antwortdatum: 18.01.2025
Pflegeverhältnisse unterliegen primär dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für Kinder- und Jugendhilfe. Das Jugendamt bleibt verantwortlich für das Wohl des Pflegekindes und trifft Vereinbarungen mit den Pflegeeltern. Regelmäßig werden Besuche und Gespräche stattfinden, um das Wohl des Kindes zu überprüfen. Pflegeeltern müssen relevante Veränderungen (z. B. Umzug, schwerwiegende Erkrankungen) melden und die Erziehung gemeinsam mit dem Jugendamt abstimmen. Obwohl das Kind in einer Familie lebt, handelt es sich um eine Maßnahme der öffentlichen Jugendhilfe. Familienrechtliche Normen gelten ergänzend, z. B. bei Sorgeentscheidungen, falls die leiblichen Eltern einverstanden sind oder das Gericht bestimmte Teile des Sorgerechts überträgt.