Antwortdatum: 07.01.2025
Eine Eltern-Kind-Kur beantragen Sie meistens bei Ihrer Krankenkasse. Ärztliche Atteste müssen die medizinische Notwendigkeit belegen. Bewilligt die Kasse die Kur, kann sie in einer anerkannten Einrichtung stattfinden. Sie nehmen das Kind oder die Kinder, die behandlungsbedürftig sind, mit. Wenn Sie weitere Kinder daheim haben, aber nur eines mitnehmen, sollten Sie beim Jugendamt anfragen, ob vorübergehende Betreuung organisiert werden kann, sofern keine familiäre Alternative existiert. Der Träger der Kureinrichtung stellt Ihnen und dem Kind bedarfsgerechte Programme zur physisch-psychischen Stabilisierung bereit. Rechtlich wird das nicht vom Familiengericht entschieden, sondern durch Sozial- und Gesundheitsrecht.