Antwortdatum: 24.11.2024
Die Dauer hängt ab von: Einvernehmlichkeit (einvernehmliche Scheidungen ohne umfangreiche Streitpunkte sind in wenigen Monaten abgeschlossen), Kapazitäten des Gerichts, Klärung von Folgesachen (Zugewinn, Unterhalt, Sorgerecht) und Versorgungsausgleich. Wenn letzterer komplex ist, müssen Rentenversicherungsträger umfangreiche Berechnungen liefern. Bei Streit wird jeder Punkt gerichtlich verhandelt, was das Verfahren erheblich verlängert. Das Trennungsjahr ist obligatorisch. Um das Verfahren zu beschleunigen, können die Ehepartner in allen relevanten Punkten vorab eine Einigung treffen und Dokumente zügig einreichen. Dennoch muss man im Schnitt mit 6 bis 12 Monaten rechnen, bei komplizierten Fällen durchaus länger.