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Fragen an die Juristen Gefunden 123
Das deutsche Strafverfahren kennt verschiedene Spruchkörper: Einzelrichter, Schöffengericht, große Strafkammer. Wie verteilen sich die Rollen?
Wie kann man sich gegen eine Freiheitsberaubung (z.B. falsche Festnahme) zur Wehr setzen?
Wenn Polizei fehlerhaft handelt oder ein privater die Person festhält, welche Möglichkeiten hat das Opfer?
Wenn jemand durch unvorsichtiges Verhalten eine andere Person verletzt, kann das strafbar sein, obwohl kein Vorsatz vorlag. Wie regelt das StGB das?
In vielen Strafnormen wird zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten unterschieden. Warum ist das relevant für die Strafzumessung und welche Beispiele veranschaulichen das?
Kann man Personen hypnotisieren, um an deren Erinnerungen zu gelangen?
Jugendliche Täter werden nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) behandelt, das eher erzieherisch wirkt. Welche Unterschiede gibt es zur Erwachsenenjustiz?
Gibt es spezielle Therapieprogramme?
Man schreibt eine Revisionsbegründung zum Bundesgerichtshof. Muss das mündlich verhandelt werden?
Jeder kann bei Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten. Was muss drinstehen, und braucht man Beweise?
Neben Absicht und direktem Vorsatz gibt es die Variante, dass man den Erfolg billigend in Kauf nimmt. Wie unterscheidet man das von bewusster Fahrlässigkeit?