Kostenlose Frage an einen Anwalt in Berlin - Page 2

Familienbetriebe sollen oft in bestimmte Hände gehen. Brauche ich einen Erbnachfolgevertrag oder reicht ein Testament?

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Man kann zum Beispiel ‚Teilungsanordnung‘ oder ‚Vermächtnis‘ nutzen. Reicht das?

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Während ich lebe, verwaltet der Betreuer mein Vermögen. Aber das Testament verfügt ab meinem Tod, richtig?

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Bei Unfalltoden kann es passieren, dass beide Ehegatten gleichzeitig versterben. Wie regelt man das?

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Etwa indem Kinder erst nach dem zweiten Todesfall Erbe werden und sie sich vorher begnügen müssen?

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Man kann einzelne Gegenstände oder Geldbeträge einem Dritten zuwenden, ohne ihn zum Erben zu machen. Was bedeutet das praktisch?

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