Kostenlose Frage an einen Anwalt in Berlin - Page 2

Ich arbeite als Berater für Politik- und Lobbyarbeit. Ein Kunde fragte, ob es hierfür spezielle gesetzliche Vorschriften gibt, besonders in Bezug auf Transparenz und Interessenkonflikte. Reicht das allgemeine Dienstleistungsrecht oder gibt es weitere Vorgaben?

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Ein Unternehmensberater hat mir Empfehlungen gegeben, die sich als falsch herausgestellt haben und zu Verlusten führten. Welche Voraussetzungen muss ich vor Gericht nachweisen, damit ich Schadensersatzansprüche aufgrund mangelhafter Dienstleistung erfolgreich geltend machen kann?

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Ich schließe oft Online-Verträge mit Dienstleistern (Grafiker, Texter etc.). Muss ein Dienstvertrag in Schriftform vorliegen, oder reicht eine digitale Einigung aus? Gibt es gesetzliche Formvorschriften, die ich beachten sollte?

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Ich möchte als Dienstleister in der Finanzbranche tätig werden. Ein Kollege erwähnte die ‚Fit & Proper‘-Kriterien, die die BaFin an Personen in verantwortlichen Positionen stellt. Was steckt dahinter, und muss ich bestimmte Qualifikationen oder Zuverlässigkeitsnachweise erbringen?

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Ich bin auf den Begriff ‚Dienstleistungshaftungsgesetz‘ gestoßen, kann dazu aber wenig konkrete Hinweise finden. Gibt es in Deutschland ein spezielles Gesetz, das ähnlich wie das Produkthaftungsgesetz greift, nur eben für Dienstleistungen?

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Ich habe einen Auftrag vergeben, der sowohl eine Dienstleistung als auch ein zu erstellendes Werk umfasst. Nun bin ich unsicher, ob das als Dienstvertrag oder Werkvertrag einzustufen ist. Welche Kriterien sind ausschlaggebend, um beide Vertragstypen rechtlich voneinander abzugrenzen?

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Bei manchen telefonischen Kundendiensten hängen Anrufer minutenlang in Warteschleifen, bevor überhaupt jemand dran geht. Gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen, die festlegen, wie lange ich kostenfrei warten darf und ob Gebühren erhoben werden können?

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Ich bin Event-Manager und frage mich, ob ich Störenfriede oder Personen, die sich nicht benehmen, von der Veranstaltung verweisen darf. Welche Rechtsgrundlage habe ich als Dienstleister, um einen Platzverweis auszusprechen und durchzusetzen?

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Ich habe mit einer Unternehmensberatung vereinbart, dass sie nur ein Honorar erhält, wenn ein bestimmter Erfolg, etwa eine Kosteneinsparung, erzielt wird. Ist das überhaupt ein Dienstvertrag oder schon ein Werkvertrag? Welche Risiken bestehen bei einer reinen Erfolgshonorar-Vereinbarung?

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Ich habe einen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst für meine Mutter abgeschlossen, weiß aber nicht genau, wie ich diesen Vertrag kündigen kann, falls wir uns anders entscheiden. Gibt es gesonderte Regelungen im Sozialrecht, oder greift hier nur das allgemeine BGB?

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