Kostenlose Frage an einen Anwalt in Bayreuth - Page 2

Unser Chef will Sicherheitsbeauftragte ernennen, aber mir ist unklar, ob man sich dafür freiwillig melden kann oder ob man einfach bestimmt wird. Und wie ist sichergestellt, dass die Personen auch die nötige Fachkenntnis haben, um tatsächlich für mehr Sicherheit zu sorgen?

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In unserem Betrieb wird Homeoffice angeboten, aber ich frage mich, ob der Arbeitgeber dann überhaupt noch Pflichten hinsichtlich Arbeitsschutz oder Ergonomie hat. Muss er für einen geeigneten Schreibtisch sorgen oder Sicherheitsvorkehrungen treffen?

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Ich arbeite häufig von zu Hause aus und frage mich, wie die Haftungsfrage bei Arbeitsunfällen geregelt ist. Bin ich genauso versichert wie im Betrieb, oder gibt es Einschränkungen? Und was genau zählt eigentlich als Arbeitsunfall im Homeoffice, zum Beispiel der Weg in die Küche?

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Wir haben einen kleinen Lagerraum für Lacke und Lösungsmittel, aber ich bin mir unsicher, ob wir eine besondere Belüftung, Brandschutzmaßnahmen oder Bodenwannen brauchen. Gibt es feste Vorschriften für ein Gefahrstofflager, die unser Betrieb erfüllen muss?

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In unserem Unternehmen steht eine Gefährdungsbeurteilung an, aber kaum jemand weiß, was das konkret beinhaltet. Ich wüsste gerne, welche Schritte zu durchlaufen sind, wer daran beteiligt sein sollte und was danach mit den Ergebnissen passiert. Außerdem möchte ich wissen, ob es Pflicht ist, die Ergebnisse zu dokumentieren.

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Ich bin unsicher, welche konkreten Aufgaben und Verantwortungen Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz übernehmen müssen. Insbesondere möchte ich wissen, ob sie Gefährdungsbeurteilungen durchführen, persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und regelmäßige Unterweisungen organisieren müssen, damit die Sicherheit aller Beschäftigten gewährleistet ist.

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Unser Betrieb hat eine neue Fachkraft für Arbeitssicherheit ernannt, doch wir wissen nicht genau, was diese Person nun im Alltag tun soll. Überwacht sie uns, berät sie nur, oder hat sie Anordnungsbefugnisse gegenüber den Mitarbeitern?

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Neulich hatten wir einen Beinahe-Unfall, den wir intern besprochen haben. Ist es Pflicht, auch Fast-Unfälle zu melden, und bei welchem Schweregrad oder welcher Dauer der Arbeitsunfähigkeit muss man Behörden oder Berufsgenossenschaften informieren?

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Häufig entstehen Unfälle oder Missverständnisse, weil die Mitarbeiter nicht rechtzeitig Bescheid wissen, wenn sich Arbeitsverfahren ändern oder Gefahren auftreten. Ich frage mich, ob es Vorgaben gibt, wie häufig man Sicherheitsinformationen weitergeben sollte und in welcher Form.

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In unserem Büro sitzen viele Leute stundenlang vor dem Computer. Oft klagen Kollegen über Augenbeschwerden und Rückenschmerzen. Ich möchte wissen, wie man eine spezialisierte Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze durchführt und ob man externe Experten hinzuziehen kann.

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