Kostenlose Frage an einen Anwalt in Berlin - Page 4

Mein Lieferant hat mich informiert, dass es eine Rückrufaktion für ein fehlerhaftes Produkt gibt. Was muss ich als Einzelhändler tun? Reicht es, das Produkt aus dem Regal zu nehmen, oder muss ich auch die Kunden informieren, die das Produkt bereits gekauft haben?

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Ich möchte meinen Kunden bei jedem Einkauf ab 50 Euro ein kleines Geschenk geben. Muss ich das gesondert auszeichnen, oder reichen Plakate, die die Aktion bewerben? Kann es Probleme geben, wenn das Geschenk eigentlich nur für Erwachsene gedacht ist?

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In letzter Zeit kommen einige Personen, die betrügen, z. B. gefälschte Gutscheine präsentieren. Darf ich diesen Personen ein Hausverbot für mein Geschäft aussprechen, selbst wenn kein Gerichtsverfahren stattgefunden hat?

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Kunden probieren Kleidung in meinen Umkleidekabinen an, und dabei kam es zuletzt zu Beschädigungen an der Kabinentür. Ich frage mich, ob ich die Kunden haftbar machen kann, falls sie aus Unachtsamkeit oder mutwillig etwas kaputt machen. Gibt es eine spezielle Regel dafür?

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Ich führe ein Lebensmittelgeschäft und bin unsicher, was passiert, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Darf ich solche Produkte noch verkaufen oder verschenken, solange ich den Kunden informiere? Was ist der Unterschied zum Verbrauchsdatum?

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Neulich gab es bei mir einen Einbruch, und einige hochwertige Artikel sind weg. Wie ist die Rechtslage, wer trägt den Schaden? Kann ich den entstandenen Verlust auf Kunden umlegen oder Preiserhöhungen rechtfertigen? Was rät das Versicherungsrecht in solchen Fällen?

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In meinem Laden ist ein Kunde auf einer frisch gewischten Fläche ausgerutscht und gestürzt. Nun befürchte ich, haften zu müssen. Gilt die Verkehrssicherungspflicht auch für normale Situationen im Laden? Wie kann ich mich absichern, damit ich nicht für jeden Unfall geradestehen muss?

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Ich plane, in meinem Laden AGB auszulegen, damit Kunden wissen, wie Reklamationen oder Rücksendungen geregelt sind. Ich frage mich jedoch, ob AGB wirklich notwendig sind und ob eine einfache Auslage reicht, um sie wirksam in den Kaufvertrag einzubeziehen. Wie viel Detail sollte ich in den AGB angeben, um rechtlich abgesichert zu sein?

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Ich führe ein kleineres Ladengeschäft und würde an Silvester gern Feuerwerksartikel anbieten. Welche Vorschriften beim Jugendschutz und der Aufbewahrung muss ich beachten? Brauche ich eine spezielle Genehmigung oder kann ich das einfach in mein Sortiment aufnehmen?

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Ich habe vor, auf einem Weihnachtsmarkt einen Stand aufzubauen, um saisonale Artikel (Dekoration, Süßwaren) zu verkaufen. Muss ich dafür bestimmte Genehmigungen haben, und welche rechtlichen Bestimmungen gelten, etwa zur Preisauszeichnung oder Hygiene?

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